Keine Einschränkung für Drohneneinsatz in der Landwirtschaft
Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit etwa 50 Millionen Euro geförderten digitalen Experimentierfelder in der Landwirtschaft wird nach Angaben der Bundesregierung der Einsatz von Drohnen erprobt und bewertet. Beispiele seien die teilflächenspezifische Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die bedarfsgerechte Bewässerung, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27539) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27127).
Aus Sicht der Bundesregierung sind im Falle der Umsetzung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Anpassung nationaler Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge) keine Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung von unbemannten Fluggeräten zur Ausbringung von Dünge- beziehungsweise Pflanzenschutzmitteln oder Nützlingen zu erwarten.