Regierung fordert Achtung der Menschenrechte im Sport
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Aussage national und international für einen Sport ein, „der auf der Achtung der Menschenrechte sowie auf zentralen Werten wie Toleranz, Fairness, Integrität, Regeltreue, Offenheit und Respekt basiert“. Diese Grundsätze seien auch handlungsleitend für die Entscheidungen der Bundesregierung über eine finanzielle Förderung, heißt es in der Antwort (19/27589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27160).
Die Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen liefere einen Katalog von Zielen, die künftig mit der Bewerbung und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Deutschland verfolgt und erreicht werden sollen und werde durch die Definition von Mindeststandards ergänzt, heißt es weiter. Diese definierten Anforderungen für den Umwelt- und Naturschutz, für Integrität, Gesundheitsschutz und Sicherheit. Die UN Guiding Principles on Business und Human Rights sowie die UN Sustainable Development Goals (SDGs) würden zur Formulierung der Mindeststandards für die Bewerbung um und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Deutschland herangezogen.
Zur Frage, wie die Bundesregierung grundsätzlich die Vergabe von Sportgroßereignissen an autokratische Staaten durch die internationalen Sportverbände beurteilt, heißt es: Die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen erfolge durch die internationalen Sportorganisationen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung erwarte allerdings von den internationalen Sportorganisationen, dass sie bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen neben den sportlichen und infrastrukturellen Kriterien auch weitere Aspekte wie die Lage der Menschenrechte, Nachhaltigkeit, die politische Teilhabe der Bevölkerung, die Einhaltung von Integritäts- und Transparenzstandards sowie Gleichberechtigung angemessen berücksichtigen.