08.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 445/2021

Bundeshilfen zur Sicherung öffentlicher Mobilitätsangebote

Berlin: (hib/HAU) Die Sicherstellung öffentlicher Mobilitätsangebote, sowohl in Ballungsregionen als auch im ländlichen Raum, gehört laut Bundesregierung zu den wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge, „die entsprechend unserer föderalen Strukturen von den Ländern und Kommunen zu leisten ist“. Dies gelte insbesondere auch für eine effiziente Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) außerhalb von Ballungsräumen als Alternative zur Nutzung des eigenen Autos, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27043).

Die Gewährleistung und Kontrolle eines ausreichend vertakteten ÖPNV seien von den jeweiligen Aufgabenträgern vorzunehmen, schreibt die Regierung. Der Bund unterstütze sie dabei in erheblichem Maße. Den Ländern und Kommunen würden allein im Jahr 2021 durch das Regionalisierungsgesetz sowie durch das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) 10,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt - knapp 1,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019. „Diese Mittel werden weiter steigen und sich im Jahr 2031 auf insgesamt 13,5 Milliarden Euro belaufen“, schreibt die Bundesregierung. Darüber hinaus habe der Bund die Länder im Jahr 2020 über eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro unterstützt, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern.

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