12.04.2021 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 452/2021

Krebsregisterdaten werden zusammengeführt

Berlin: (hib/PK) Klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Länder sollen zusammengeführt und damit künftig noch besser ausgewertet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/28185) der Bundesregierung vor, der jetzt im Bundestag beraten wird.

Die von den Krebsregistern an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten werden erweitert. So sollen auch Daten zu Therapie und Verlauf der Krebserkrankungen übermittelt werden. Anonymisierte Daten sollen auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden.

Für die Forschung werde mit dem erweiterten Datensatz ein substanzieller Mehrwert geschaffen. Dies ermögliche genauere Beschreibungen der Versorgung, der Krankheitslast, des Versorgungsbedarfs sowie eine bessere Einschätzung der Prognose von Kranken und regionale Therapievergleiche.

Der Gesetzentwurf soll zudem in einer zweiten Stufe eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern ermöglichen. Im Zentrum stehen patienten- und leistungserbringerbezogene Auswertungen. Die Krebsregisterdaten sollen auch mit anderen Daten verknüpft werden können. Geplant ist dazu eine zentrale Plattform.

Ferner ist geplant, den Abgleich der Daten der Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Krebsregister für Analysezwecke zu verbessern.

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