12.04.2021
Gesundheit — Antwort — hib 452/2021
Keine Korrekturbitten des Gesundheitsministeriums
Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Oktober 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/28187) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27626) der AfD-Fraktion hervor.
Das BMG gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.