12.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 454/2021

Bundesmittel für Ausbau der Schnellladeinfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel unterstützen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz) (19/28184) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Um einen zügigen, flächendeckenden Ausbau von Infrastruktur zu erreichen, habe sich das Instrument der Ausschreibung als zuverlässigste Maßnahme erwiesen, schreibt die Bundesregierung. Durch die in diesem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung solle ein verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur zu einheitlichen, nutzerfreundlichen Bedingungen sichergestellt werden. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur stelle vor dem Hintergrund der zum Teil vorausschauenden Überdimensionierung und Flächendeckung eine öffentliche Aufgabe dar, deren Ausführung durch private Betreiber erfolgen soll.

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) obliege hierbei die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur, die Überwachung der Zielerreichung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge „sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf. Die Bereitstellung finanzieller Mittel in dieser frühen Marktphase ist laut Bundesregierung erforderlich, „solange die Ladeinfrastruktur deutschlandweit noch kein weitgehend flächendeckendes Ladenetzwerk darstellt und soweit Standort oder Umfang der bereitgestellten Ladeinfrastruktur mit Blick auf die erst im Nachgang ansteigenden Nutzerzahlen noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann“.

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