13.04.2021 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 458/2021

Änderungen an Finanz- und Personalstatistik

Berlin: (hib/AB) Die Finanz- und Personalstatistik soll aussagekräftiger und an EU-Vorgaben angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (19/28165) vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Finanz- und Personalstatistiken zur Berechnung des Staatssektors entsprechend dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen an EU-Anforderungen anzupassen. Dies war bisher nur teilweise der Fall. Außerdem soll die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Kommunen vervollständigt werden. Künftig sollen daher auch Angaben über das Aufkommen an Ressourcen und deren Verbrauch erfasst werden. Das sieht das Ressourcenverbrauchskonzept des neuen kommunalen Haushaltsrechts vor. In der Personalstandsstatistik werden künftig für Beschäftigte des Bundes zusätzlich die Merkmale „Geburtsland“, „bestehende Nebentätigkeiten“ und das „Vorliegen einer Schwerbehinderung“ erhoben.

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