Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Oktober 2019 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28248) auf eine Kleine Anfrage (19/27627) der AfD-Fraktion.