13.04.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 462/2021
Rückforderungen von Sozialbehörden
Berlin: (hib/CHE) Die fünf häufigsten Schuldgründe bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 sind Mahngebühren, Kosten für Unterkunft und Heizung, Arbeitslosengeld II (ohne Säumniszuschläge), Kindergeld (ohne Säumniszuschläge) und Arbeitslosengeld gewesen. Das geht aus der Antwort (19/27947) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26914) der AfD-Fraktion hervor. Die Höhe der Rückforderungen hat sich demnach bei den Mahngebühren auf rund eine Million Euro belaufen, bei den Heiz- und Unterkunftskosten auf rund 41 Millionen Euro, beim ALG II auf rund 44 Millionen Euro, beim Kindergeld auf knapp 133 Millionen Euro und beim Arbeitslosengeld auf rund 15 Millionen Euro.