13.04.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 467/2021

Behandlung von ausländischen EU-Angehörigen

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über diskriminierendes Verhalten von Familienkassen und Jobcentern gegenüber ausländischen EU-Angehörigen vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/27863) auf eine Kleine Anfrage (19/26865) der Fraktion Die Linke und verweist darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) aktiv Vielfalt und Chancengleichheit sowie die vielfältigen Kompetenzen ihrer eigenen Beschäftigten fördere, um gute Dienstleistungen für alle Leistungsberechtigten zu erbringen. Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ habe sich die BA zur Förderung von Vielfalt und Antidiskriminierung bekannt und zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um möglichen Diskriminierungsrisiken vorzubeugen, heißt es in der Antwort weiter.

Darin beantwortet die Regierung auch Fragen zur internen Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“. Sie schreibt dazu: „Die Arbeitshilfe wurde im Juli 2020 und Februar 2021 überarbeitet. Sie soll es den gemeinsamen Einrichtungen erleichtern, die Fälle von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch zu erkennen und zu bekämpfen. Dabei steht im Vordergrund, dass Menschen, die in den entsprechenden Fallgestaltungen als Antragstellerinnen oder Antragsteller auftreten, regelmäßig selbst von organisierten Banden ausgenutzt werden und damit Opfer sind. Eine wichtige Zielrichtung der Arbeitshilfe ist es, dieser menschenverachtenden Praxis zu begegnen. Dabei ist wichtig: EU-Bürgerinnen und Bürger stehen ausdrücklich nicht unter Generalverdacht, Leistungsmissbrauch zu begehen.“

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