13.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 468/2021

Bundesunterstützung für Flughäfen in der Corona-Pandemie

Berlin: (hib/HAU) Die Länder erhalten laut Bundesregierung keine Finanzhilfen für Flughäfen. Um der besonderen Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, die die deutschen Flughäfen unvermittelt getroffen hat, sei der Bund einmalig bereit, Vorhaltekosten für die Aufrechterhaltung von Luftverkehrsinfrastruktur und das Offenhalten von einigen Flughäfen, an denen der Bund nicht als Gesellschafter beteiligt ist, anteilig zu erstatten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27742) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27406). Einmalig 200 Millionen Euro sollen der Antwort zufolge Flughäfen für das Offenhalten zu Beginn der Pandemie zur Verfügung stehen, an denen ein verkehrspolitisches Interesse nach Paragraf 27d Absatz 1 Luftverkehrsgesetz besteht. Dies seien die Flughäfen Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

Die Höhe der zu beantragenden einmaligen Unterstützungsleistungen des Bundes werde sich an den nachzuweisenden ungedeckten Vorhaltekosten orientieren und sei begrenzt auf die Höhe des Zuschusses des jeweiligen Landes, heißt es. Weitere Voraussetzung sei, dass die Betreibergesellschaften für das Bilanzjahr 2020 keine Gewinne oder Dividenden ausschütten und an die Organe der Gesellschaft keine Boni, Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen oder andere gesonderte Vergütungen (Gratifikationen) neben dem Festgehalt gezahlt werden. Unabhängig davon werde der Bund die Erbringung von gebührenfinanzierten Flugsicherungsgebühren an kleinen Flugplätzen unterstützen, teilt die Regierung mit. Hierfür stünden 20 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage werde gerade vorbereitet. „Weitere Unterstützungsleistungen für Flughäfen ohne Bundesbeteiligungen sind nicht geplant“, heißt es in der Antwort.

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