13.04.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 469/2021

Keine Übertragung des Vogelgrippevirus H5N8

Berlin: (hib/EIS) Übertragungen mit hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV) Subtyp H5N8 von Mensch zu Mensch sind bisher nicht beobachtet worden. Erkrankungen seien bei allen Fällen entweder asymptomatisch oder sehr mild verlaufen. Nach bisherigen Erfahrungen scheine es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung aviärer Influenzaviren vom Tier auf den Menschen zu kommen, heißt es in einer Antwort (19/28260) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27368) der AfD-Fraktion. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel finde, sollte daher einen direkten Kontakt vermeiden und sich an die für das Veterinärwesen zuständige Behörde wenden. Wenn ein Kontakt mit Wildvögeln oder infiziertem Geflügel aus beruflichen Gründen aber nicht vermieden werden könne, sollten adäquate Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung auf den Menschen zu minimieren. Das Robert Koch-Institut habe auf seinen Internetseiten Empfehlungen zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch aviäre Influenza A (H5) veröffentlicht. Danach seien besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für Personen empfohlen, die vor, während oder zur Bewältigung eines Ausbruchs durch hoch pathogene aviäre Influenza engen Kontakt zu den erkrankten oder verendeten Vögeln hatten oder haben können. Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle mit aviären Influenzavirusinfektion beim Menschen seien meldepflichtig und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung bestehe aber nicht.

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