14.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 474/2021

Keine Autobahnsperrungen aufgrund von Winterschäden

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind seit dem 1. Januar 2021 keine Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung aufgrund von Wintereinflüssen oder -schäden teilweise oder komplett gesperrt gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28001) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27401). Lediglich einzelne Fahrstreifen seien beispielsweise für Reparaturen im Bereich von Schadstellen temporär, also in der Regel maximal zwei bis vier Stunden, für den Verkehr gesperrt gewesen, heißt es in der Antwort.

Die Störungen und Einschränkungen im Bundesautobahnnetz seien in Folge des extremen Wintereinbruchs im Nordwesten und in Mitteldeutschland Anfang Februar 2021 mit 20 bis 40 cm Neuschnee, Eisregen und Frost sowie Tiefsttemperaturen zwischen -15 und -20 Grad Celsius und durch fehlerhaftes Verhalten von einigen Verkehrsteilnehmern verbunden mit nicht ausreichend für winterliche Verhältnisse ausgestatteten Fahrzeugen entstanden, teilt die Regierung mit. Insbesondere liegengebliebene und querstehende LKW, die zum Teil Fahrverbote ignoriert hätten, seien häufige Auslöser von Stauereignissen gewesen und hätten den Winterdienst massiv behindert.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werde derzeit gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes ein Konzept für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung bei Extremwetterereignissen erarbeitet, heißt es weiter. „Dabei sollen weitere Potenziale erschlossen werden, die sich durch den Wegfall der Ländergrenzen in der neuen Bundesverwaltung ergeben.“ Bei den Bundesstraßen in Auftragsverwaltung werde den Ländern weiterhin größtmögliche Variabilität bei der Organisation des Winterdienstes eingeräumt, um auch bei regional auftretenden Extremwetterereignissen situationsgerecht agieren zu können, schreibt die Regierung.

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