Entlastung der Kommunen beim Umbau von Bahnübergängen
Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für eine Entlastung der Kommunen beim Umbau von Bahnübergängen und für verbesserte Investitionsbedingungen beim Ausbau kommunaler Radwege. Am Mittwochvormittag fand der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“ (19/27660) eine breite Mehrheit im Ausschuss. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Die abschließende Beratung der Vorlage im Plenum des Bundestages ist am Donnerstag geplant.
Um Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu entlasten und Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz zu beschleunigen enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen. Bei Investitionen beziehungsweise Ersatzinvestitionen in Bahnübergänge und andere Kreuzungsbauwerke im Zuge öffentlicher Straßen und Eisenbahnstrecken werden mögliche Synergien für die Verbesserung der Mobilität auf beiden sich kreuzenden Verkehrswegen gegenwärtig nicht vollständig ausgeschöpft, „da die gesetzliche Finanzierungsverantwortung insbesondere für kommunale Baulastträger zu wenig Anreize dafür schafft, gemeinsame Maßnahmen zu planen“, heißt es in der Begründung.
Nachdem schon im vergangenen Jahr der kommunale Eigenbeitrag bei Kreuzungen mit Eisenbahnen des Bundes abgeschafft wurde, soll das nun auch bei Kreuzungen kommunaler Straßen mit NE-Bahnen (nicht-bundeseigene Bahnen) gelten. Das jeweilige Bundesland soll zwei Drittel der Kosten, die entsprechende NE-Bahn ein Drittel übernehmen.
Während der Diskussion über den Entwurf hieß es von Seiten der Unionsfraktion, bislang vorhandene Hindernisse beim Ausbau von Radwegen, wenn Kreuzungen von Bund und Ländern betroffen seien, würden durch die Neuregelung beseitigt. Die kommunalen Haushalte würden entlastet und die Investitionsbedingungen für kommunale Radwege verbessert, zeigte sich der Fraktionsvertreter überzeugt.
Grundsätzliche Unterstützung für das Bemühen, die Kommunen bei der Planung von Kreuzungsumbauten besser zu unterstützen, gab es auch von der AfD-Fraktion. Der Ansatz, zu Verwaltungsvereinfachungen zu gelangen, sei richtig, sagte der Fraktionsvertreter.
Durch die Neuregelung könne es deutlich schneller gehen, auf nicht mehr genutzten Bahnstrecken Radwege zu realisieren, wenngleich der Erhalt des Schienennetzes grundsätzlich Priorität habe, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion.
Die vereinfachte Kostenaufteilung durch die Pauschalisierung sei mit der Hoffnung verbunden, das die Bauprojekte sowohl bei der Planung als auch der Umsetzung schneller vorankommen, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion.
Bei den Grünen stößt die finanzielle Entlastung der Kommunen ebenfalls auf Zustimmung. Gleiches gilt auch für die Fraktion Die Linke. Was den geplanten Ausgleich beim Rückbau von Schienenwegen angeht, sei aber festzuhalten, dass Bahnanlagen gar nicht rückgebaut werden sollten, da es in Deutschland ohnehin zu wenig Eisenbahninfrastruktur gebe, um Verkehre in ausreichender Zahl auf die Schiene zu verlagern, betonte die Fraktionsvertreterin.