14.04.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 476/2021

Drohnen sollen weiter bei Landesbehörden registriert werden

Berlin: (hib/FNO) Die Betriebs- und Ausnahmegenehmigungen für Drohnenflüge sollen weiterhin von den Ländern erteilt werden. Als Begründung führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27761) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27379) an, dass die lokalen Behörden vom kurzen Weg zu den Landesluftfahrtbehörden profitieren und sich gleichzeitig vor Ort auskennen würden. Jede Ausnahmegenehmigung sei eine Einzelfallentscheidung, die Gebühren dafür sollen sich je nach Prüfungsaufwand bemessen. In der Antwort heißt es weiter, dass zukünftig sehr wahrscheinlich zusätzliches Personal benötigt wird, um die Anträge zu bearbeiten. Ein Grund sei der neue EU-Rechtsrahmen, der auch komplexere Betriebsarten ermöglicht.

Der Entwurf der neuen Vorschriften steht nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit der Strategie zur Drohnenabwehr an Flughäfen. Verkleinert werde nur der seitliche Sicherheitsabstand zu Start- und Landebahnen, im sensibleren An- und Abflugbereich soll der Schutzbereich 5.000 Meter betragen.

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