14.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 480/2021

Rechtsausschuss beschließt weitere Anhörungen

Berlin: (hib/MWO) Eine umfangreiche Tagesordnung hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) abgearbeitet. So beschloss das Gremium die Durchführung von weiteren sieben öffentlichen Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung. So sollen Experten am 5. Mai 2021 zu den Vorlagen für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (19/27653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und für ein Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (19/27424(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Stellung nehmen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird Thema einer weiteren Anhörung am 5. Mai sein, um den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll es ebenfalls am 5. Mai gehen, und die geplante Änderung des Strafgesetzbuches, mit der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet und das Bereitstellen entsprechender Server-Infrastrukturen unter Strafe gestellt werden soll (19/28175(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), steht am 3. Mai auf der Tagesordnung des Ausschusses. Zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte (19/28138(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und thematisch ähnlichen Gesetzentwürfen der Fraktionen der Grünen und der Linken (19/10552(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/10622(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen am 17. Mai Sachverständige gehört werden.

Zwei weitere Anhörungen zu Gesetzentwürfen zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings (Bundesrats-Drucksache 251/21) und zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (Bundesratsdrucksache 255/21) sollen am 19. Mai 2021 stattfinden. Die Terminierung der bereits beschlossene Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen der Linken und der Grünen zur Streichung beziehungsweise Ersetzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz (19/20628(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/24434(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung abgesetzt.

Ferner empfahl der Ausschuss gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (19/26838(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs von 2009 habe sich in der Praxis Handlungsbedarf ergeben, heißt es darin. Über die Vorlage stimmt der Bundestag ausweislich der Tagesordnung ohne vorherige abschließende Aussprache am Donnerstag ab. Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes (19/13552(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion mit der Überschrift „Zeitpunkt des Versorgungsausgleiches anpassen“ (19/17793(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden abgelehnt.

Anträge der Fraktionen FDP und Die Linke zum besseren Schutz von Frauen im digitalen Raum (19/27185(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/25351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Anträge der Linken für eine Reform der Wirtschaftsprüfung (19/22204(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Grünen für ein Recht auf Reparatur zur Reduzierung von Elektroschrott (19/16419(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fanden ebenfalls keine Mehrheit. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschloss der Ausschuss, dem Bundestag zu empfehlen, dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 547/21 (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz) beizutreten. Des Weiteren nahm der Ausschuss eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht an und befasste sich mit Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, bei denen der nicht federführend ist.