14.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 484/2021

Regierung erklärt Verfahrenserleichterungen für Kirchen

Berlin: (hib/JOH) Durch Verfahrenserleichterungen im Rahmen der kirchlichen Zusammenarbeit zu Beginn der Corona-Pandemie sind nach Angaben der Bundesregierung weder die Grundsätze der Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kirchen verändert oder berührt worden noch die entsprechenden Förderrichtlinien. Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sei auf Wunsch der Kirchen lediglich eine Klarstellung bezüglich der bereits in der Förderrichtlinie angelegten Möglichkeiten, flexibel auf die Herausforderungen durch die Pandemie zu reagieren, erfolgt, schreibt sie in einer Antwort (19/28092) auf eine Kleine Anfrage (19/27583) der AfD-Fraktion.

Dazu gehörten beispielsweise die Anerkennung bewilligter, nicht variabler Ausgaben in dem Fall, dass wegen erzwungener vorübergehender Einstellung von Aktivitäten Projektmaßnahmen nicht umsetzbar seien, außerdem bei laufenden Projekten die Möglichkeit der Nutzung der eingeplanten Mittelreserve sowie nicht verausgabter Fördermittel für die Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie für Präventionsmaßnahmen zugunsten der Zielgruppen und des lokalen Personals. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe zudem in der Bereinigungssitzung zum zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 eine haushaltsrechtliche Verfahrenserleichterung bestätigt in Form der Möglichkeit, nicht abgeflossene Barmittel in das nächste Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.

Das BMZ habe den Antrag unterstützt, um den Erfolg der kirchlichen Projekte zur Armutsbekämpfung und Existenzsicherung auch unter den besonderen Bedingungen der Pandemie nicht zu gefährden, betont die Bundesregierung. Sie verweist in ihrer Vorbemerkung darauf, dass ihre Zusammenarbeit mit den beiden Zentralstellen der Kirchen „auf einem über Jahrzehnte gewachsenen gegenseitigen Vertrauen“ fuße.

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