FDP macht Vorschläge für Umgang mit Elektrogeräten
Berlin: (hib/CHB) Mit einer Reihe von Forderungen bringt sich die FDP-Fraktion in die Diskussion um den Umgang mit gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten ein. In einem Antrag (19/28429) mit dem Titel „Elektro- und Elektronikgeräte effizienter nutzen - Langlebigkeit, Reparatur, Sammlung und Recycling verbessern“ verlangt sie unter anderem, die Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten in Lebensmittelgeschäften auf drei Stück zu beschränken. Der Antrag steht am Donnerstag, 15. April, zusammen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971) auf der Tagesordnung des Bundestags.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, zukünftig Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern zur Rücknahme von Altgeräten zu verpflichten, sofern sie Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen. Die Begrenzung auf drei Altgeräte soll nach dem Willen der FDP-Fraktion zumindest für eine Übergangszeit gelten, um den Händlern Zeit zu geben, die nötigen Lagerkapazitäten zu schaffen und Entsorgungswege zu etablieren.
Außerdem thematisiert der Antrag die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, Geräte so zu konstruieren, dass Batterien und Akkumulatoren mit handelsüblichem Werkzeug entnommen werden können. Die Bundesregierung solle prüfen, „in welchen Fällen die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren sowie die Reparierbarkeit durch Verbraucher sinnvoll ist“, heißt es im Antrag.