15.04.2021
Sport — Antwort — hib 496/2021
Nutzungsentgeltkonzept für Sport- und Freizeitschifffahrt
Berlin: (hib/HAU) Das seit Anfang April geltende neue Nutzungsentgeltkonzept für die Sport- und Freizeitschifffahrt sieht laut Bundesregierung keine Erhöhung des Entgeltrahmens vor. Aufgrund der bundeseinheitlichen und vergleichbaren Anwendung der neuen Entgeltstufen werde es oftmals zu Senkungen und nur für einzelne Nutzungsverträge zu Erhöhungen kommen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27998) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27385). Sofern Entgelterhöhungen erforderlich seien, würden diese nutzerfreundlich durch eine schrittweise Erhöhung umgesetzt, schreibt die Bundesregierung.