Twitter-Account des Bundesjustizministeriums
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat erneut nach dem Umgang mit „Hate Speech“ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefragt. Wie die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (19/28341) schreiben, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/27551) nach Ansicht der Fragesteller auf zwei Fragen lediglich eine allgemeine und sehr pauschal gehaltene Antwort bezüglich Aufrufen zu Gewalt gegeben, ohne auf im Einleitungstext aufgeführte und verlinkte Twitter-Beiträge näher einzugehen. Mit der Nachfrage solle der Bundesregierung daher zur Vermeidung einer verfassungsgerichtlichen Klärung die Gelegenheit gegeben werden, eine Bewertung zu den konkret bezeichneten Twitter-Beiträgen abzugeben.