16.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 498/2021

Twitter-Account des Bundesjustizministeriums

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat erneut nach dem Umgang mit „Hate Speech“ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefragt. Wie die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (19/28341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/27551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach Ansicht der Fragesteller auf zwei Fragen lediglich eine allgemeine und sehr pauschal gehaltene Antwort bezüglich Aufrufen zu Gewalt gegeben, ohne auf im Einleitungstext aufgeführte und verlinkte Twitter-Beiträge näher einzugehen. Mit der Nachfrage solle der Bundesregierung daher zur Vermeidung einer verfassungsgerichtlichen Klärung die Gelegenheit gegeben werden, eine Bewertung zu den konkret bezeichneten Twitter-Beiträgen abzugeben.