16.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 501/2021

Personelle Aufstellung der Prüfstelle für Rechnungslegung

Berlin: (hib/MWO) Fragen zur personellen Aufstellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28334) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27404). Wie es darin heißt, haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen die Zustimmung zur Wiederwahl des Präsidenten der DPR, Edgar Ernst, mit Wirkung vom 1. Juli 2019 davon abhängig gemacht, dass der Dienstvertrag die aktuellen Vorgaben der Verfahrensordnung des Nominierungsausschusses nachvollzieht. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate für den Präsidenten der DPR sei demgemäß seit dem 1. Juli 2019 auf drei beschränkt. Neue Mandate dürften nicht mehr angenommen werden. Diese Vorgabe halte der Präsident der DPR nach Kenntnis der Bundesregierung ein.

Auf die Frage, ob Vertreter der beiden Ministerien Ernst einen Rücktritt nahegelegt haben, heißt es, Edgar Ernst, seit Juli 2011 Präsident der Prüfstelle, werde auf eigenen Wunsch sein Amt zum 31. Dezember 2021 niederlegen. Es werde insoweit auf die im Internet abrufbare Pressemitteilung der DPR verwiesen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat die DPR aus aktuellem Anlass eine Regelung für private Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten erlassen, die seit 18. März 2021 in Kraft gesetzt ist. Danach dürfen DPR-Beschäftigte grundsätzlich weder für eigene oder fremde Rechnung noch für ein anderes Finanzinstrument erwerben, die durch Unternehmen, die der Bilanzkontrolle durch die DPR unterliegen, ausgegeben wurden.

Die Fragesteller hatten sich auf einen Zeitungsbericht bezogen, dem zufolge die Bundesregierung auf Distanz zu DPR-Präsident Ernst gehe, der wegen eines Aufsichtsratsmandats in der Kritik stehe.

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