19.04.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Anhörung — hib 510/2021

Insektenschutz: Landwirte kritisieren Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHB) Sachverständige haben am Montag, 19. April 2021, in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Insektenschutzpolitik der Bundesregierung einer kritischen Würdigung unterzogen und dabei insbesondere das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Insektenschutz thematisiert. Gegenstand der Anhörung, die unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) stand, waren der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) sowie ein Antrag (19/26779) der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“.

Während der Antrag der FDP-Fraktion sich für eine verstärkte Forschung in Bezug auf das Insektensterben und für Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausspricht, sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf unter anderem ein Verbot der Verwendung von bestimmten Schädlingsbekämpfungsmitteln (Bioziden) in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen vor. Außerdem sollen zukünftig strengere Regeln für Straßenbeleuchtungen und leuchtende Werbeanlagen gelten, um die schädlichen Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Insekten einzudämmen.

Klare Zustimmung zum Gesetzentwurf äußerte Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Er wies allerdings darauf hin, dass der Insektenschutz nicht mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ende. Vielmehr müssten die Regelungen vor Ort in den Kommunen umgesetzt und überwacht werden, wofür es ausreichend Personal brauche.

Den aktuellen Wissensstand über das Insektensterben fasste Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung zusammen. Festzustellen seien massive Rückgänge der Biomasse von Insekten sowie der Zahl und der Arten von Insekten. Das gelte insbesondere für wildlebende Bestäuber; so seien international mehr als 40 Prozent der Bienenarten gefährdet. Grundsätzlich sei es erforderlich, mit der Landwirtschaft zusammen nach Lösungen beim Insektenschutz zu suchen, sagte Settele. Dabei sei der Gesetzentwurf ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Die Sicht der Praktiker vertrat Georg Mayerhofer jun. von der Mayerhofer Agrar GbR, einem Familienbetrieb in Niederbayern. Er sprach sich gegen mehr Gesetze und Regelungen und für gemeinsame Anstrengungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Biodiversität aus, da die Regelungen häufig an der Praxis vorbeiliefen.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz, zu dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung gehört, setze zu sehr auf Verbote und Auflagen, kritisierte auch Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband. Die Landwirte stellten sich dem Ziel des Insektenschutzes; es sei aber erforderlich, dabei alle gesellschaftlichen Gruppen einzubeziehen und nicht nur die Landwirtschaft. Als „nicht sachgerecht und nicht verhältnismäßig“ bezeichnete Pingen das vorgesehene Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten.

Zustimmung zum Gesetzentwurf äußerte hingegen Sabine Schlacke vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er setze Anreize für verstärkten Insektenschutz und verankere nötige Verbote. Allerdings unterbreitete Schlacke punktuelle Änderungsvorschläge. So wäre es nach ihren Worten sinnvoll, die Begrenzung von Lichtverschmutzung durch ein neues Ziel „Schutz der Nachtlandschaft“ zu unterstützen.

Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf FFH-Gebiete (Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) nicht in das Verbot von Pestiziden einbeziehe, kritisierte Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau. Denn der Einsatz von Pestiziden sei die Hauptursache für den Rückgang von Insekten. Das jetzt vorgesehene Verbot betreffe nur 0,35 Prozent der Ackerfläche in Deutschland und gefährde damit die Landwirtschaft nicht.

Der Einbezug der FFH-Gebiete „wäre aus Sicht der Landwirtschaft eine Katastrophe gewesen“, sagte hingegen Hubert Heilmann von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Den Gesetzentwurf kritisierte er, da dieser keinen kooperativen Ansatz verfolge und den Graben zwischen Landwirtschaft und Naturschutz vertiefe, statt ihn zuzuschütten.

Kritik am Gesetzentwurf äußerte auch Holger Hennies, Präsident des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. Er lobte den niedersächsischen Weg, der vorrangig auf freiwillige Maßnahmen der Landwirte setze. Viele der niedersächsischen Maßnahmen würden durch das Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes gefährdet, erklärte Hennies. Er forderte deshalb die Einführung einer Länderöffnungsklausel.

Der Gesetzentwurf gehe zwar erste wichtige Schritte, sagte Jürgen Metzner, Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Landschaftspflege. Aber die vorgesehenen Instrumente passten noch nicht. In der Umsetzung des Gesetzes müssten Spielräume gewährt und fachlich begründete Ausnahmen ermöglicht werden. Um Gemeinwohlleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern, seien zudem attraktive Anreize nötig.

Der Insektenrückgang sei eine Tatsache, der durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt sei, erklärte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz. Sie begrüßte den vielseitigen Ansatz des Gesetzentwurfs, betonte aber auch, dass noch deutlich weiterreichende Schritte notwendig seien, um die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland langfristig zu verbessern. Dabei komme der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Verantwortungsbereich des Bundeslandwirtschafsministeriums besondere Bedeutung zu.

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