20.04.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 514/2021

Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen

Berlin: (hib/STO) Mit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes will die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen schaffen. Damit sollen „gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ geschaffen werden, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Gesetzentwurf (19/28674), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, hatte das Bundesinnenministerium 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. „Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen sollten nun „in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet“ werden. Dabei erfolge die gesetzliche Verankerung auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

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