20.04.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 519/2021

Atomausstieg: Bundesregierung will Rechtsstreit beenden

Berlin: (hib/CHB) Mit dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682) will die Bundesregierung die langwierigen Rechtsstreitigkeiten beenden, die sich aus dem nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie) ergeben haben. Der Gesetzentwurf steht am 22. April auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und soll ohne Aussprache in den federführenden Umweltausschuss überwiesen werden.

Hintergrund des Gesetzentwurfs sind zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2016 entschieden, dass das Dreizehnte Gesetz in einzelnen Punkten die verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen von Energieversorgungsunternehmen beeinträchtige. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch das (nicht in Kraft getretene ) Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes den Verfassungsverstoß nicht beende.

Ziel des jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, alle „zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend so zu regeln, dass im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg zwischen den Beteiligten endgültig Rechtsfrieden herrscht“. Zu diesem Zweck wird verschiedenen Energieversorgungsunternehmen ein finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen und unverwertbare Elektrizitätsmengen gewährt. Im Gegenzug verpflichten sich die Versorgungsunternehmen, in einem mit der Bundesrepublik abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag sämtliche nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg zu beenden.

Marginalspalte