21.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 523/2021

Rechtsausschuss diskutiert Gutachten zur Verbraucher-Lage

Berlin: (hib/MWO) Mit dem am Dienstag veröffentlichten Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV) zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher 2021 beschäftigte sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 143. Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) am Mittwoch. Das vom SVRV-Vorsitzenden Peter Kenning und der stellvertretenden Vorsitzenden Louisa Specht-Riemenschneider vorgestellte Gutachten behandelt die Themenfelder Wohnen, Mobilität, Ernährung, Nachhaltiger Konsum, Digitale Welt sowie das Instrument der Verbraucherinformation unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.

Ausgehend von Bevölkerungsbefragungen werden, so der SVRV, die zentralen Probleme und Herausforderungen dargestellt, mit denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher konfrontiert sehen. Auf dieser Grundlage werden vierzig Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik gegeben. Kenning sprach sich für einen Ausbau der Verbraucherforschung aus. Laut Specht-Riemenschneider ist die Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grundsatz gut und nicht grundsätzlich besorgniserregend. SVRV-Mitglied Nina Baur ging auf Fragen der Abgeordneten zum Thema Nachhaltiger Konsum, Wohnen und Mobilität ein. Der SVRV ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Der Ausschuss beschloss die Einbeziehung des Antrags der FDP-Fraktion mit dem Titel „Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel“ (19/15264) in die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts (19/26918) am 19. Mai 2021. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Terminierung der dem Grunde nach bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/20628, 19/24434) zur Streichung beziehungsweise Ersetzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz.

Abgelehnt wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Handelsgesetzbuchs, mit der verjährungsbedingte Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren verringert werden sollen (19/25809). In der Debatte erklärte die AfD-Fraktion, dass die Bundesregierung trotz Kritik des Bundesrechnungshofes auf Einnahmen in Millionenhöhe verzichte. Die Änderung sei daher zwingend notwendig. Aus den Koalitionsfraktionen hieß es dagegen, es sei nicht richtig, die Wirtschaft zusätzlich zu belasten, zudem gebe es kaum Erfolgsaussichten für eine Beitreibung. FDP und Grüne sprachen sich ebenfalls gegen den Gesetzentwurf aus. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte, es sei nicht sicher, dass die Verlängerung der Verjährungsfrist die Beitreibungsquote substantiell erhöhen würde. Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz hätten sich daher auf untergesetzliche Maßnahmen konzentriert und vielfältige Maßnahmen angestoßen, um auf andere Weise die Beitreibungsquote nachhaltig zu verbessern.

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