21.04.2021 Petitionen — Ausschuss — hib 524/2021

Geschlechterneutral gestaltete Steuererklärungsvordrucke

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich einer geschlechterneutralen Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) „als Material“ zu überweisen. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte dem nicht zu und votierte für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der Petition wird angeregt, die Eintragungsreihenfolge von Ehegatten in den Formularen der Einkommensteuererklärung im Fall der Zusammenveranlagung geschlechtsneutral zu gestalten, beispielsweise anhand des Vornamens oder des Geburtstages. Derzeit beginnt die Reihenfolge der Namensnennungen mit dem des Ehemannes. Zur Begründung ihres Anliegens verweist die Petentin auf die grundgesetzlich verankerte Gleichstellung der Geschlechter.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des BMF erläutert, werden die Vordrucke zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für eine Mehrzahl steuerrechtlich möglicher Veranlagungsarten entwickelt. Demzufolge seien sie so gestaltet, dass die Eintragungsfelder und Abfragen sowohl für einzeln zu veranlagende Personen, als auch für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen genutzt werden können.

Die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens über die Veranlagungszeiträume gleichbleibende, eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Personen könne aus derzeitiger automationstechnischer Handhabung nur gewährleistet werden, wenn immer ein und dieselbe bestimmte Reihenfolge eingehalten wird, heißt es in der Vorlage. „Die wahlfreie und möglicherweise jährlich zwischen den Ehegatten oder Lebenspartnern wechselnde Eintragung würde zu erheblichen Problemen bei der Aufbereitung und Verwendung der gespeicherten Daten sowie der Darstellung im Bescheid führen.“ Eine von Veranlagungszeitraum zu Veranlagungszeitraum wechselnde Zuordnung der Daten könne den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern zudem die Vergleiche der jährlichen Steuerbescheide erschweren.

Im Hinblick auf die geschlechterneutrale Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke würden die seit den 1960er Jahren genutzten IT-Verfahren der Finanzverwaltungen der Länder grundlegend modernisiert, wird mitgeteilt. Allein für die stufenweise Umsetzung dieser Maßnahmen erwarte das BMF nach ersten groben Planungen einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.

Der Petitionsausschuss begrüßt laut seiner Beschlussempfehlung, „dass das BMF im Rahmen der Aktualisierung der IT-Verfahren beabsichtigt, die Reihenfolge der Namensnennungen nicht mehr zwingend mit dem Namen des Ehemanns beginnen zu lassen“. Gerade im Hinblick darauf, das bei gleichgeschlechtlichen Partnern aber heute schon der Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit vorsehe, im Rahmen der Zusammenveranlagung die Reihenfolge mit „Lebenspartner(in) A“ sowie „Lebenspartner(in) B“ selber zu bestimmen, scheine es Möglichkeiten zu geben, „auch ohne die noch Jahre dauernde Modernisierung der IT-Verfahren abwarten zu müssen, dem Anliegen der Petentin gerecht zu werden und die einem tradierten Rollenbild entsprechende Formularpraxis der Realität und der Verfassung zeitgerecht anzupassen“.

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