21.04.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 531/2021

Übernahme von Führerschein-Kosten

Berlin: (hib/CHE) Der Erwerb des Führerscheins ist grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen und kann daher nur im Ausnahmefall im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung unterstützt werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28421) auf eine Kleine Anfrage (19/27992) der FDP-Fraktion. Der Erwerb eines Führerscheins sei kein berufsbezogenes Bildungsziel. Maßnahmen, die nur dem Ziel des Führerscheinerwerbs dienen, könnten daher nicht im Rahmen des SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) gefördert werden. „Überwiegt dagegen die Vermittlung berufsbezogener Inhalte und ist der Erwerb des Führerscheins für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig (beispielsweise bei Maßnahmen im mobilen Pflege- und Dienstleistungsbereich, Paket-Kurier-Auslieferungsfahrer oder bei Berufskraftfahrern) kann eine Förderung erfolgen. Die arbeitsmarktliche Relevanz ist das entscheidende Kriterium“, schreibt die Bundesregierung.

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