Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf (19/28653) eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorgelegt. Darin führt die Regierung aus, dass europäische Firmen derzeit uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten müssten. Deshalb könnten sie „das Potenzial des Binnenmarkts“ nicht ausschöpfen. Es sei an der Zeit, die Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Durch die Vorgabe der Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein.
Die Richtlinie (EU) 2019/882 wird, soweit eine Umsetzung nicht bereits in anderen Gesetzen erfolgt ist, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Soweit der Zugang zu audiovisuellen Diensten von der Richtlinie erfasst ist, erfolgt eine Umsetzung im Medienstaatsvertrag. Die Vorgaben der Barrierefreiheit bei der Beantwortung von Notrufen erfolgt bereits im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Vorgesehen ist außerdem eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Vorgabe, dass sowohl bei den obersten Landesbehörden für Arbeitsschutz als auch bei den Arbeitsschutzbehörden Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden sind, wird in das Ermessen der Länder gestellt. Sie können damit bei Bedarf eingerichtet werden.