21.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 535/2021

Regierung weist Vorwurf „anlassloser Befragungen“ zurück

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung weist Vorwürfe, dass die Bundespolizei „verdachtsunabhängige Kontrollen“ beziehungsweise „anlasslose Befragungen“ durchführe, als „unzutreffend“ zurück. Vielmehr führe die Bundespolizei gemäß Artikel 22 Absatz 1 a des Bundespolizeigesetzes lageabhängige Befragungen durch, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27987). Die Lageerkenntnisse, von denen die Maßnahmen abhängig gemacht würden, umfassten dabei eine Vielzahl von der Bundespolizei vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit dem Phänomen der unerlaubten Einreise, unter anderem bezogen auf Verkehrswege, mögliche Örtlichkeiten, Zeiträume, Altersstrukturen und auffällige Verhaltensweisen.

„Ferner können im Hinblick auf die im gesetzlichen Tatbestand genannten Merkmale der Lageerkenntnisse beziehungsweise grenzpolizeilichen Erfahrung weitere Umstände wie etwa die Kleidung, das mitgeführte Gepäck sowie auch weitere Erscheinungsmerkmale eine Rolle spielen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die entsprechenden Befugnisnormen der Bundespolizei seien für jede Person unterschiedslos geltende sowie unterschiedslos wirkende Regelungen, die an objektive Kriterien anknüpfen.

Nach der genannten Gesetzespassage kann die Bundespolizei zur Unterbindung unerlaubter Einreise in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen, „soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden“, jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass Ausweis- oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

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