22.04.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 539/2021

Entzug von TV-Sendelizenzen in der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Zu einem Entzug von Sendelizenzen von TV-Anstalten in der Ukraine gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28353) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27623) Auskunft. Demnach hatte das ukrainische Parlament bereits im Oktober 2018 die Verordnung 2589 verabschiedet, mit der der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat (NSVR) beauftragt worden sei, die Aktivitäten von sieben namentlich aufgeführten Unternehmen im Medienbereich auf ihre Finanzierung durch terroristische Tätigkeiten hin zu überprüfen und bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen Sanktionen zu verhängen. Der maßgebliche Beschluss, der die Zahl der zu sanktionierenden Unternehmen erweitere und zusätzlich Sanktionen gegen natürliche Personen einführe, sei am 2. Februar 2021 erfolgt. Er sei durch das präsidentielle Dekret 43/2021 vom gleichen Tag umgesetzt worden. Auf Grundlage des Artikels 5 des ukrainischen Gesetzes über Sanktionen seien gegen Herrn Taras Kosak und die in seinem Eigentum stehenden Firmen, darunter auch TV-Sender, Sanktionen verhängt und Sendelizenzen entzogen worden.

Die Bundesregierung verweist in der Antwort zudem auf ihre Äußerungen in der Regierungspressekonferenz vom 5. Februar, wonach es legitim sei, dass die Ukraine ihre territoriale Integrität und nationale Sicherheit schütze und sich angesichts des Ausmaßes von Desinformationskampagnen im Land gegen manipulierte Informationen wehre. „Dies solle gemäß internationalen Standards und nicht zulasten von Grundrechten und Freiheiten sowie in Verhältnismäßigkeit zum Ziel erfolgen.“

Marginalspalte