23.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 546/2021

Knapp 44.000 Asylberechtigte Ende 2020

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland knapp 44.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28234) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26863) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2020 im Ausländerzentralregister (AZR) 43.927 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.147 Asylberechtigten, Syrien mit 7.045 Betroffenen und Iran mit 5.563 Personen.

Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 741.685. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 397.231 Personen vor dem Irak mit 108.807 und Afghanistan mit 50.426.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 244.190 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2, Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 162.654 Fällen sowie Irak mit 23.208 und Afghanistan mit 17.531.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zum Jahreswechsel 120.977 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (72.515) vor Irak (6.178) und Syrien (5.888).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 235.771 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Afghanistan mit 26.346 Betroffenen, gefolgt vom Irak mit 25.596 und Nigeria mit 13.817.

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