Ordnungsgelder gegen German Property Group
Berlin: (hib/AB) Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht über mehrere verhängte Ordnungelder gegen die German Property Group (GPG) informiert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/28578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27608) hervor.
Gegen Unternehmen im Zusammenhang mit der German Property Group sind der Antwort zufolge Ordnungsgelder in Höhe von rund 650.000 Euro verhängt worden, da diese ihre Bilanzen von 2015 an nicht mehr veröffentlichten. Rund 380.000 Euro davon konnten laut Vorlage eingenommen werden.
Die Bundesregierung schreibt, sie könne nicht beurteilen, ob die fristgerechte Offenlegung der Bilanzen Aufschluss darüber hätte geben können, dass Produkte der GPG auch an Kleinanleger verkauft wurden. Eine Korrespondenz zwischen dem Bundesamt für Justiz und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausicht zu GPG habe es nicht gegeben. Das habe daran gelegen, dass es sich nach Informationen des Bundesamts für Justiz bei der GPG nicht um ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, nicht um eine Emittentin von Vermögensanlagen und auch nicht um ein nach dem Kapitalanlagegesetzbuch offenlegungspflichtiges Unternehmen gehandelt habe.
Die GPG hat Insolvenz angemeldet; es wird wegen möglichem Anlagebetrug ermittelt.