26.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 549/2021

Im AZR technisch keine Abfrage anhand des Lichtbilds möglich

Berlin: (hib/STO) Im Ausländerzentralregister (AZR) besteht laut Bundesregierung technisch keine Möglichkeit einer Abfrage anhand des Lichtbildes oder der Fingerabdruckdaten. Eine Abfrage des AZR erfolge derzeit ausschließlich anhand alphanumerischer Daten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28123).

Danach kann das Lichtbild, falls es mehrere mögliche Treffer gegeben hat, zur eindeutigen Identifizierung herangezogen werden. Das Lichtbild werde bei diesen Vorgängen jedoch „nie als ausschließliche Identifizierungsgrundlage dienen, da im Vorhinein stets eine Abfrage anhand alphanummerischer Daten (wie Name, Staatsangehörigkeit, etc.) vorgenommen wurde“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, können im Rahmen des sogenannten Fast ID-Verfahrens Personen identifiziert werden, deren Fingerabdruckdaten in den „Inpol-Afis-Dateien“ erfasst sind. Sofern hier zu einer Person ein Treffer erfolge, zu der auch eine Speicherung der AZR-Nummer in „Inpol“ erfasst ist, könnten in einem zweiten Schritt auch die zu dieser Person gespeicherten AZR-Daten abgerufen werden.

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