26.04.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 550/2021

Evaluierung des Lieferkettengesetzes

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für ein Lieferkettengesetz verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer EU-Verordnung oder Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten dieses nationale Gesetz zu evaluieren. Dies erfasse auch mögliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), betont die Regierung in ihrer Antwort (19/28642) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27707).

KMU sollen laut Gesetzentwurf vom Anwendungsbereich nicht erfasst sein. Das bedeute, sie müssten nicht Bericht erstatten und könnten weder mit Bußgeldern belegt noch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Sie könnten aber durch die Umsetzung der Sorgfaltspflichten indirekt betroffen sein, schreibt die Regierung weiter und betont: „Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen nicht dazu, auf das Lieferkettenmanagement ihrer Zulieferer in einer Weise einzuwirken, die die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen übersteigt.“

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