28.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 558/2021

Vermittlung von Finanzwissen und Vermögensaufbau

Berlin: (hib/MWO) Um die Vermittlung von Finanzwissen und ökonomischer Bildung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/28632) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28054). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode angestoßen hat, um den Vermögensaufbau zu erleichtern. Die Bundesregierung erwidert, ökonomische Bildung sei nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und gehöre somit zum Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland, für die nach der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung die Länder zuständig seien.

Zum ökonomischen Grundwissen gehörten auch Aspekte des Umgangs mit Finanzdienstleistungen und das Verständnis grundlegender finanzwirtschaftlicher Zusammenhänge. Ökonomische Bildung stärke das Urteilsvermögen der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Fragen des Alltags. Zu Erkenntnissen über die Verteilung von Finanzwissen und ökonomischer Bildung verweist die Bundesregierung auf eine Umfrage der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), nach der Deutschland über dem Durchschnittswert der teilnehmenden OECD-Länder liege, und die der Umfrage zugrunde liegende Befragung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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