29.04.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 568/2021

Glutamat in Fertiglebensmitteln

Berlin: (hib/EIS) Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Verwendung von Glutaminsäure und Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe (E 620 bis E 625) im Rahmen des Programms zur Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 im Jahr 2017 neu bewertet. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/28726) auf eine Kleine Anfrage (19/28221) der AfD-Fraktion mit. Unter Berücksichtigung auch anderer ernährungsbedingter Glutamatquellen sei es nach den Expositionsschätzungen der EFSA möglich, dass die tägliche akzeptierbare Aufnahmemenge (ADI-Wert) für Konsumenten aller Altersgruppen, deren Ernährung reich an Lebensmitteln mit diesen Zusatzstoffen ist, sowie für Kleinkinder und Kinder mit durchschnittlicher Glutamat-Aufnahme überschritten wird. Weiterhin sei die EFSA zu dem Schluss gekommen, dass es in mehreren Bevölkerungsgruppen mit durchschnittlicher bis hoher Exposition auch zu bestimmten nachteiligen Wirkungen wie zum Beispiel Kopfschmerzen oder erhöhtem Blutdruck kommen kann.