29.04.2021 Gesundheit — Antwort — hib 570/2021

Wissenschaftliche Beratung in der Drogenpolitik

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung legt nach eigenen Angaben großen Wert auf die externe wissenschaftliche Beratung in der Drogen- und Suchtpolitik. Entsprechend würden Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) grundsätzlich erst nach der Anhörung des Sachverständigenausschusses geändert, heißt es in der Antwort (19/28451) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28102) der Linksfraktion.

Der Ausschuss sei mit unabhängigen Experten besetzt. Darüber hinaus würden Fachkreise und Verbände im Rahmen der Gesetzgebung umfassend beteiligt. Zu Beginn der 19. Legislatur habe jedoch die damalige Drogenbeauftragte zugunsten eines flexibleren und anlassbezogenen Dialogs auf eine erneute Berufung des Drogen- und Suchtrates verzichtet.

Marginalspalte