29.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 572/2021

Anwendung bundesinterner Mediationen

Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (ADR-Verfahren) in den obersten Bundesbehörden sowie deren Geschäftsbereichsbehörden seit 2019 sowie über Maßnahmen zu deren Förderung gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28810) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28155). Sie weist darauf hin, dass es für die in der Bundesverwaltung Beschäftigten, die in ihrer Arbeitseinheit oder auch hierarchieübergreifend Konflikte erleben, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, über das Coaching-Zentrum der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BAköV) die Unterstützung einer externen Mediatorin oder eines externen Mediators in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus biete die Bundesverwaltung ein umfassendes internes Konfliktberatungsangebot durch geschulte Konfliktberaterinnen und -berater sowie eine individuelle Beratung für Beschäftigte in Konfliktsituationen über den Sozialen Dienst der jeweiligen Behörde an. Überdies stünden in der Bundesverwaltung die Interessenvertretungen sowie die Beschwerdestelle den Beschäftigten im Konfliktfall zur Verfügung.

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