29.04.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 573/2021

Energiekonzerne erhalten Entschädigung für Atomausstieg

Berlin: (hib/CHB) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Bundestag in Form einer Unterrichtung (19/29015) den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zugestellt. Der Vertrag soll die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, Eon/Preußen Elektra, RWE und Vattenfall beenden. Wirksam wird der Vertrag mit Inkrafttreten des 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682), das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.

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