30.04.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 576/2021

Bundesregierung will den Biber weiterhin schützen

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, den Biber aus dem Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu streichen. Die FFH-Richtlinie sehe auch für Arten in einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin Schutzmaßnahmen vor, um deren Erhaltungszustand zu bewahren, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28894) auf eine Kleine Anfrage (19/28290) der FDP-Fraktion.

Nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sei der Biber eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, heißt es in der Antwort weiter. Deshalb plane die Bundesregierung auch nicht, den Biber in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.