Regierung begründet Selbstbedienungsverbot für Mückensprays
Berlin: (hib/CHB) Biozidprodukte wie beispielsweise Mückensprays bergen nach Ansicht der Bundesregierung ein hohes Gefährdungspotenzial für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Wie es in der Antwort (19/28890) auf eine Kleine Anfrage (19/28293) der FDP-Fraktion heißt, sollten deshalb Verbraucher „durch Abgabegespräche durch sachverständiges Personal“ darüber aufgeklärt werden, welche Risiken mit dem Einsatz solcher Produkte verbunden sind.
Die FDP-Fraktion bezieht sich in ihrer Kleinen Anfrage auf den Referentenentwurf für die Biozidrechts-Durchführungsverordnung, der ein Selbstbedienungsverbot für bestimmte Biozidprodukte enthält. Die Bundesregierung weist nun darauf hin, dass das Giftinformationszentrum Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2016 bis 2019 elf Todesfälle und 19 schwere Vergiftungen mit Insektiziden registriert hat. Die Option einer Video-Verkaufsberatung werde nicht eingeräumt, da dem Abgabegespräch „die Grundkonzeption eines persönlichen Gesprächs mit einer sachkundigen Person unter gleichzeitiger Anwesenheit am Ort des Erwerbs der Produkte“ zugrundeliege, schreibt die Bundesregierung weiter.