30.04.2021 Gesundheit — Unterrichtung — hib 577/2021

Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems

Berlin: (hib/PK) Deutschland hat nach Einschätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen bei der Digitalisierung noch erheblichen Nachholbedarf. Bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems stehe Deutschland weit hinter anderen Ländern zurück, heißt es im Gutachten 2021 des Rates, wie aus einer Unterrichtung (19/28700) durch die Bundesregierung hervorgeht.

Es zeige sich ein dringlicher Bedarf an strukturellen, informationstechnologischen, organisatorischen und rechtlichen Verbesserungen. Der Rat empfehle eine Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitswesens mit dem Ziel eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems.

Um die Digitalisierung optimal für das Patientenwohl zu nutzen, müsse die Debatte alle durch die Digitalisierung betroffenen Normen in den Blick nehmen und sie in ein ebenso wert- wie praxisorientiertes Verhältnis zueinander bringen.

Der Datenschutz müsse mit dem Schutz von Leben und Gesundheit abgewogen und in einen sinnvollen Einklang gebracht werden. Es gelte, den Datenschutz im Gesundheitswesen als Teil des Lebens- und Gesundheitsschutzes auszugestalten, nicht als deren Gegenteil.

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