03.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 579/2021

Standards für Beschäftigung in Privathaushalten

Berlin: (hib/CHE) Eine Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Beschäftigung in Privathaushalten ist aktuell nicht geplant. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/27991(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es auch, dass der Regierung keine validen Angaben darüber vorliegen, wie viele in Privathaushalten angestellte Pflegekräfte illegal beschäftigt sind.

In Privathaushalten beschäftigte Personen unterlägen denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Beschäftigte in anderen Bereichen. Lediglich für geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt (haushaltsnahe Minijobs) würden zur Abwehr von Schwarzarbeit geringere pauschale Sozialbeiträge als im gewerblichen Bereich gelten. Haushaltsnahe Dienstleistungen würden aber häufig in illegaler Beschäftigung oder in legaler prekärer Beschäftigung erbracht, schreibt die Regierung weiter.