03.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 579/2021

Korrekturbitten des BfJ im November 2019

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im November 2019 nicht bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29072) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28375). Das BfJ gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BfJ veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BfJ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.

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