03.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 579/2021

Cancel Culture und Meinungsfreiheit

Berlin: (hib/MWO) Um das Phänomen „Cancel Culture“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/28966) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28342). Bei „Cancel Culture“ handele es sich um einen weder klar abgrenzbaren noch unumstrittenen Begriff, den die Bundesregierung sich nicht zu eigen mache und zu dem sie nicht verallgemeinernd Stellung nehme, heißt es in der Antwort. Der Bundesregierung lägen weder Erkenntnisse zur Häufigkeit von Fällen des Löschens von Accounts auf Social-Media-Kanälen in Deutschland, noch Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe es in den letzten fünf Jahren Nutzerbeschwerden auf den großen in Deutschland genutzten Social-Media-Plattformen zu Fällen sogenannter Cancel Culture gegeben hat. Aus Sicht der Bundesregierung sichere das geltende Recht, insbesondere durch die Grundrechte, den Raum für den freien öffentlichen Diskurs in einem Maße, das der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung gerecht wird.

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