03.05.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 579/2021
Twitter-Account des Bundesjustizministeriums
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung bewertet Inhalte von privaten Tweets oder Posts nicht, wie sie in der Antwort (19/28965) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28341) schreibt. Die Fragesteller hatten erneut nach dem Umgang mit „Hate Speech“ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefragt. Auf eine frühere Kleine Anfrage habe es nach Ansicht der Fragesteller auf zwei Fragen lediglich eine allgemeine und sehr pauschal gehaltene Antwort bezüglich Aufrufen zu Gewalt gegeben.