03.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 580/2021

Rechtsextremistisch genutzte Immobilien

Berlin: (hib/STO) Um rechtsextremistisch genutzte Immobilien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/29012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27686). Danach waren mit Stand vom 19. Januar 2021 bundesweit 174 Immobilien als rechtsextremistisch genutzte Objekte einzustufen. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben Rechtsextremisten bei 69 Objekten (40 Prozent) als Eigentümer und bei 60 Objekten (34 Prozent) als Mieter oder Pächter Zugriff auf und Verfügungsgewalt über die Immobilie. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen.

Bei der Erfassung fanden den Angaben zufolge nur Immobilien Berücksichtigung, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen. Weitere Erfassungskriterien sind laut Vorlage die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten.

Marginalspalte