03.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 580/2021

Straftaten mit tatverdächtigen Asylbewerbern

Berlin: (hib/STO) Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik sind im Jahr 2020 laut Bundesregierung in 219.560 Fällen aufgeklärter Straftaten Asylbewerber oder Personen mit Duldung oder unerlaubtem Aufenthalt als Tatverdächtige ermittelt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28564) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28223) weiter hervorgeht, sind Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU in dieser Auswertung nicht enthalten. Die Bundesregierung weist zugleich darauf hin, dass diese polizeiliche Statistik Verdächtige in abgeschlossenen Ermittlungsverfahren erfasst, nicht verurteilte Straftäter.

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