03.05.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 583/2021

Aufgaben der „Taskforce Testlogistik“

Berlin: (hib/HAU) Aufgabe der zwischen Bund und Ländern vereinbarten „Taskforce Testlogistik“ ist es laut Bundesregierung, den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern über den erwarteten Bedarf an Selbsttests und bereits erfolgte beziehungsweise geplante Bestellungen für die Bedarfe der öffentlichen Hand sicherzustellen sowie den unmittelbaren Austausch mit den Anbietern über Produktvolumen, Produktionskapazitäten und Beschaffungsverfahren zu ermöglichen. „Aufgabe der Taskforce ist es nicht, gemeinsam und zentral für die öffentliche Hand zu beschaffen“, heißt es in der Antwort der Regierung (19/28298) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27715).

Die Taskforce Testlogistik habe sich von Anfang an für die eigenständige und damit dezentrale Beschaffung von Tests durch die Länder und den Bund entschieden, schreibt die Bundesregierung. Die sogenannten Starter-Pakete dienten als Überbrückungshilfe für die Monate März und April 2021, „da erste Selbsttests erst im Februar 2021 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen wurden und die entsprechenden Produktionskapazitäten noch aufwachsen“. Ausweislich des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 habe die Taskforce Testlogistik sichergestellt, dass sich alle Länder in den Monaten März und April 2021 ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgen können, heißt es in der Antwort.

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