03.05.2021 Gesundheit — Anhörung — hib 584/2021

Verbände begrüßen Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Berlin: (hib/PK) Fachverbände begrüßen die geplante Zusammenführung von Krebsregisterdaten und sehen darin einen Fortschritt für Versorgung und Forschung. Anlässlich einer Anhörung über den Gesetzentwurf (19/28185) der Bundesregierung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Montag machten die Verbände zugleich klar, dass die zugrundeliegenden Daten besonders sensibel und daher umfassend zu schützen seien. Auch die Kostenfrage wurde aufgeworfen. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Gesetz sollen klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammengeführt werden. Die von den Krebsregistern an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten werden erweitert.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Vorhaben ausdrücklich, verwies jedoch auf den höheren Aufwand für Ärzte und Krankenhäuser. Der zusätzliche bürokratische Aufwand müsse anerkannt und refinanziert werden. Die DKG machte außerdem deutlich, dass die Kombination von soziodemografischen, klinischen, histopathologischen und genetischen Daten sehr sensibel sei und begrüßte die geplanten Schutzvorkehrungen.

Nach Überzeugung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kann durch die bessere Datenbasis ein großer Mehrwert für Patienten mit Tumorerkrankungen in der Versorgung entstehen. Denn der Fokus liege auf der Krebsbehandlung unter Alltagsbedingungen. So seien durch die Register auch Patienten einbezogen, die in den herkömmlichen Therapiestudien nicht ausreichend repräsentiert würden.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte die Zielsetzung, mit der Novelle die bundesweite Verfügbarkeit und Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten zu verbessern. Der Verband forderte eine möglichst vollständige Erfassung der potenziell verfügbaren Daten.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) forderte die Aufnahme ergänzender Daten zu genetischen Markern und bezüglich Nebenwirkungen der Therapie und der Beendigung der Therapie. Diese Daten seien essentiell, um die Langzeitsicherheit einer Therapie beurteilen zu können.

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